Neue Regeln für SUP-Fahrer in Kroatien ab 2025

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🔄 Update Juli 2025: Rückmeldung vom ADAC & Anfrage bei kroatischen Behörden

Um unsere Informationen so verlässlich wie möglich zu halten, haben wir im Frühjahr 2025 direkt beim ADAC sowie bei offiziellen kroatischen Stellen nachgefragt – mit folgendem Ergebnis:

📌 ADAC
Der ADAC konnte aus rechtlichen Gründen keine verbindliche Rechtsberatung zu Trendsportarten wie SUP geben. Eine Stellungnahme der Fachabteilungen lag ebenfalls nicht vor.
Allerdings verwies man auf einen Artikel im Surf-Magazin, der die neue kroatische Verordnung so auslegt, dass eine Rettungsweste mit mindestens 100 N Auftriebspflicht für SUP-Fahrer vorgeschrieben ist.

📌 Anfrage an kroatische Behörden
Trotz mehrerer Kontaktversuche (u. a. beim kroatischen Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur – MMPI) haben wir bisher keine Antwort erhalten. Eine offizielle Bestätigung oder Klarstellung zur genauen Auslegung der Verordnung steht somit weiterhin aus.

👉 Unser Fazit: Bis eine rechtlich verbindliche Rückmeldung vorliegt, orientieren wir uns an den Auslegungen erfahrener Fachmedien wie dem Surf-Magazin und empfehlen, eine zertifizierte 100 N-Rettungsweste beim SUP-Fahren in Kroatien zu tragen.

Stand-Up-Paddling (SUP) erfreut sich entlang der kroatischen Küste großer Beliebtheit. Um die Sicherheit aller Wassersportler und Badegäste zu gewährleisten, hat die kroatische Regierung neue Vorschriften erlassen, die seit dem 29. März 2025 gelten. Diese basieren auf der Verordnung „Pravilnik o sigurnosti pomorske plovidbe“ (NN 52/2025). Hier sind die wichtigsten Änderungen und Empfehlungen für SUP-Fahrer:

🌅 Nutzung nur bei Tageslicht

SUPs dürfen ausschließlich zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang genutzt werden. Nachtfahrten sind verboten, selbst wenn das Board mit Beleuchtung ausgestattet ist.

🧭 Maximale Entfernung zur Küste: 300 Meter

SUP-Fahrer dürfen sich maximal 300 Meter von der Küste oder von Inseln entfernen. Wer weiter hinaus paddeln möchte, muss von einem motorisierten Begleitboot begleitet werden. Diese Regelung soll die Zahl der Rettungseinsätze reduzieren, bei denen Paddler abgetrieben wurden.

🚫 Verbot in Badezonen

In abgegrenzten Badezonen, die meist mit Bojen gekennzeichnet sind, ist die Nutzung von SUPs untersagt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Badegäste und der Vermeidung von Konflikten im Wasser. Es wird empfohlen, die örtliche Beschilderung zu beachten oder sich bei der zuständigen Hafenbehörde über die lokalen Regelungen zu informieren.

Update Juli 2025

🦺 Rettungsweste – dringend empfohlen, möglicherweise sogar verpflichtend

Die neue kroatische Seeverkehrsverordnung verlangt, dass persönliche Wasserfahrzeuge mit einem „geeigneten Rettungsmittel“ ausgestattet sein müssen.
Was genau als „geeignet“ gilt, ist gesetzlich nicht konkret definiert.

Allerdings interpretiert das Surf-Magazin (Delius Klasing Verlag) die Vorschrift dahingehend, dass SUP-Fahrer verpflichtet sind, eine Rettungsweste mit mindestens 100 Newton Auftrieb zu tragen. Auch der ADAC verweist auf diese Auslegung, konnte jedoch keine rechtliche Einschätzung abgeben.

Fazit: Auch wenn keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht mit Newton-Angabe festgelegt ist, empfehlen wir dringend:
Trage beim SUP-Fahren in Kroatien immer eine zertifizierte 100N-Rettungsweste – zur eigenen Sicherheit und um möglichen Strafen vorzubeugen.

📏 Mindestabstand zu Tauchzonen

Beim Paddeln in der Nähe von Tauchzonen muss ein Mindestabstand von 50 Metern zu den entsprechenden Markierungen (z. B. roter Flagge oder Boje) eingehalten werden. Zuwiderhandlungen können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

⚓ Einschränkungen beim Ankern und Festmachen

SUPs dürfen nicht überall anlegen oder ankern. Insbesondere innerhalb von 50 Metern vor Badezonen oder in der Nähe von Unterwasserkabeln, Pipelines oder Navigationszeichen ist das Ankern strikt verboten. Auch das Festmachen an solchen Einrichtungen ist untersagt.

💸 Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die neuen Vorschriften können mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wiederholungstätern kann sogar die Nutzung ihres Boards untersagt werden. Kontrollen werden von den Hafenbehörden, der Küstenwache und der Polizei durchgeführt – teilweise auch mithilfe von Drohnen.

⚠️ Hintergrund der neuen Vorschriften

Die neuen Regelungen wurden eingeführt, um die wachsende Zahl von Zwischenfällen zu reduzieren, bei denen Paddler in Seenot gerieten oder Badegäste gefährdet wurden. Ziel ist es, den beliebten Wassersport sicherer zu machen – für alle Beteiligten. Die Regelungen betreffen nicht nur SUPs, sondern auch andere persönliche Wasserfahrzeuge wie Kajaks, Schlauchboote und Tretboote.

✅ Tipps für deinen SUP-Urlaub in Kroatien

  • Informiere dich vor Ort bei der Hafenbehörde (Lučka kapetanija) über lokale Regeln.
  • Trage stets eine geeignete Rettungsweste oder Schwimmhilfe.
  • Nutze eine App mit GPS-Tracking, um deine Entfernung zur Küste im Blick zu behalten.
  • Meide stark frequentierte Badezonen und respektiere die Hinweise.
  • Überprüfe dein Board regelmäßig auf Schäden – auch das gehört zur Sicherheit.

🔗 Offizielle Quellen

Update 2025

📝 Fazit

Kroatien bleibt ein Paradies für SUP-Fans – vorausgesetzt, man hält sich an die neuen Regeln. Auch wenn einige Punkte der neuen Verordnung noch Interpretationsspielraum lassen (z. B. bei der Rettungswestenpflicht), zeigt der Trend klar: Sicherheit geht vor.

Mit der richtigen Vorbereitung, Rücksicht auf andere Wasserverkehrsteilnehmer und einer Schwimmweste im Gepäck steht einem entspannten Paddelurlaub an der Adria nichts im Wege. Die neuen Vorschriften dienen dem Schutz aller – und machen das SUP-Erlebnis langfristig sicherer.

2 Kommentare zu „Neue Regeln für SUP-Fahrer in Kroatien ab 2025“

  1. Woher stamm denn die Info zu dem „Verbot in Badezonen“?
    In den aufgeführten offiziellen Quellen steht doch genau das Gegenteil…

    1. Die Info zum Verbot in Badezonen stammt direkt aus der offiziellen Verordnung NN 52/2025, Artikel 49.
      Dort heißt es wörtlich (übersetzt):

      „Persönliche Wasserfahrzeuge dürfen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang bis zu 300 Meter von der Küste entfernt fahren – außer in organisierten Badezonen. Dort sind nur Tretboote und Ruderbretter erlaubt.“

      SUPs zählen laut Definition zu den „persönlichen Wasserfahrzeugen“ und sind somit vom Befahren organisierter Badezonen ausgeschlossen.

      Die Aussage im Blog ist daher korrekt und durch die Verordnung rechtlich abgesichert.
      Gerne sende ich dir bei Interesse auch den vollständigen Gesetzestext zu.

      Wir haben aber diesbezüglich nochmals bei mehreren Anlaufstellen angefragt und warten derzeit auf Antwort.

      Viele Grüße

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