Die Europäische Union hat 2025 eine bedeutende Änderung der Führerscheinrichtlinie beschlossen, die insbesondere Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer betrifft. Diese Reform bringt neue Möglichkeiten, aber auch spezifische Anforderungen mit sich. Ich gebe dir hier einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Neue Führerscheinregelung für Wohnmobile
Ab voraussichtlich 2028 dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4.250 kg fahren. Bisher lag die Grenze bei 3.500 kg. Diese Erweiterung ermöglicht es, größere und komfortablere Fahrzeuge zu nutzen, ohne den Führerschein der Klasse C1 erwerben zu müssen.
Allerdings ist für das Führen von Wohnmobilen zwischen 3.500 kg und 4.250 kg eine zusätzliche Schulung oder Prüfung erforderlich. Die genaue Ausgestaltung dieser Zusatzqualifikation wird den Mitgliedstaaten überlassen.
Für Wohnmobile mit alternativen Antrieben (z. B. Elektro oder Wasserstoff) entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Fahrer seit mindestens zwei Jahren einen B-Führerschein besitzt.
Auswirkungen auf Gespanne und Wohnwagen
Die neue Richtlinie erlaubt es Fahrern mit einem Klasse-B-Führerschein, Fahrzeuge bis 4.250 kg mit Anhängern bis maximal 750 kg Gesamtgewicht zu führen – ohne zusätzliche Erlaubnis.
Wichtig für Wohnwagenfahrer:
- Wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg oder weniger beträgt, reicht der Klasse-B-Führerschein aus, selbst wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt.
- Wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns über 3.500 kg und bis zu 4.250 kg beträgt, ist die Führerscheinerweiterung B96 erforderlich.
- Für Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4.250 kg ist die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig.
Kurz gesagt: Die Erleichterung betrifft primär Wohnmobile und leichte Anhänger – nicht schwere Wohnwagengespanne.
Zeitplan für die Umsetzung
Die Mitgliedstaaten der EU haben Zeit bis spätestens 2030, die neue Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird eine Umsetzung bis 2028 angestrebt.
Warum diese Änderung wichtig ist
Die neue Führerscheinregelung ist ein bedeutender Schritt für die Caravaning-Branche. Sie erleichtert vielen Menschen den Zugang zu größeren und komfortableren Wohnmobilen. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, da sie die Mobilität vereinfacht und einer breiteren Bevölkerungsschicht ermöglicht, größere und modernere Wohnmobile zu nutzen.
Fazit
Die Führerscheinreform 2025 bringt bedeutende Änderungen für Camper mit sich. Während Wohnmobilfahrer künftig größere Fahrzeuge mit dem Klasse-B-Führerschein führen dürfen, bleiben die Regelungen für Wohnwagengespanne weitgehend unverändert. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Umsetzungstermine in Ihrem Land zu informieren, um von den neuen Möglichkeiten profitieren zu können.
Mini-FAQ zur Führerscheinänderung für Camper 2025
Welche Fahrzeuge kann ich künftig mit Führerschein Klasse B fahren?
Wohnmobile bis 4.250 kg zulässigem Gesamtgewicht, eventuell nach Schulung oder Zusatzprüfung.
Gibt es Erleichterungen für alternative Antriebe?
Ja, für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge entfällt die Schulungspflicht bei mindestens zweijährigem Besitz der Klasse B.
Was ändert sich für Wohnwagenfahrer?
Für Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg ist weiterhin die Führerscheinerweiterung B96 oder die Klasse BE erforderlich. Für Kombinationen bis 3.500 kg reicht der Klasse-B-Führerschein aus.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Voraussichtlich ab 2028 in Deutschland, spätestens jedoch bis 2030 EU-weit.
Kann ich dann jedes schwere Gespann fahren?
Nein. Nur Wohnmobile werden durch die neue Regelung abgedeckt, schwere Wohnwagengespanne benötigen weiterhin B96 oder BE.